Calenberger Zeitung vom 26. April 2003


BARSINGHAUSEN / Neue Rechtslage für Besitzer von Gas- und Schreckschusswaffen

Bei Verstößen drohen strenge Strafen


Kleiner Waffenschein für Gasrevolver: Wer eine solche Waffe mit sich führt, muss künftig eine Lizenz vorweisen.
Jakobs

Das am l. April in Kraft getretene Waffengesetz stellt Polizei und Schützenvereine vor neue Anforderungen. Einen Verstoß hat die Polizei Barsinghausen bereits registriert und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Schützen sind ebenfalls gefordert, denn Vergehen werden künftig auch bei ihnen schwerer geahndet.

"Wir hatten gerade einen Fall", sagt Lothar Porcher, Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes in Barsinghausen, der sich momentan mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen muss. Für Schreckschuss- und Reizgaspistolen ist künftig ein so genannter Kleiner Waffenschein notwendig. Die Polizei Barsinghausen traf vor einigen Tagen bereits eine Gruppe von Jugendlichen an, die ohne die entsprechende Genehmigung eine solche Waffe mit sich führte. "Wir haben sofort ein Strafverfahren eingeleitet", sagt Porcher.

Die Lizenz für die Schreckschuss- oder Reizgaspistolen erteilt für die Bürger Barsinghausens die Region. Das Mindestalter für einen Kleinen Waffenschein ist 18 Jahre.

Werde jemand ohne diese Genehmigung außerhalb seines Grundstücks mit den genannten Pistolen angetroffen, müsse ihm die Waffe entzogen werden, erläutert Porcher.

Verboten ist seit dem l. April außerdem der Besitz von Fall-, Faust- und Butterflymessem oder Wurfstemen. Diese Waffen müssen bei der Polizei abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden. Porcher weist darauf hin, dass ein Verstoß ebenfalls eine Straftat sei, die ein Verfahren zur Folge habe.

"Die neue Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen", sagt Barsinghausens Kommissariatsleiter Manfred Scholz zu den verschärften Bestimmungen. Obwohl Scholz weiß, dass in ländlichen Gegenden weniger Delikte zu verzeichnen sind als im städtischen Milieu, werde die Polizei Barsinghausen künftig mit Sicherheit "ein Auge darauf haben".

Ebenfalls betroffen von der neuen Regelung sind Barsinghausens Sportschützen. "Für bestimmte Waffengattungen sind jetzt Waffen- und Munitionsschränke nach einer festgelegten

Norm vorgeschrieben", sagt Frank Straubel, Vorsitzender des Kreisschützenverbandes (KSV) Deister-Leine und Mitglied des Schützenvereins Kirchdorf. In erster Linie betreffe das Gesetz die einzelnen Mitglieder, da sie ihre Waffen zu Hause aufbewahren. "Kontrollen sind jederzeit möglich", meint Straubel.

Für die Schützen sind damit auch finanzielle Aufwendungen verbunden. Doch das Geld für einen neuen Stahl-Tresor sollte der Waffenbesitzer sich nicht sparen. "Verstöße sind kein einfaches Vergehen mehr, sondern eine Straftat", betont Straubel, "und dann sind Waffe und Waffenbesitzkarte weg." Der KSV-Vorsitzende erklärt, dass mehrere Mitglieder auch gemeinsam einen entsprechenden Stahlschrank für die Aufbewahrung ihrer Sportgeräte nutzen dürfen.

"Für die Schützen ist es nicht einfacher geworden", gibt der Kreisschützenverbandsvorsitzende zu. Er befürchtet jedoch durch die neuen Bestimmungen keinen Mitgliederrückgang bei den Vereinen.

bab

Aktualisiert:  02.05.2003