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Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung
hat das Schöffengericht am Amtsgericht Wennigsen gestern einen
77-jährigen Angeklagten verurteilt. Der Barsinghäuser hatte sich im Mai
vergangenen Jahres selbst in den Oberschenkel geschossen, gegenüber der
Polizei aber angegeben, Opfer eines Mordversuchs geworden zu sein.
Überdies besaß er Waffen, für die er keine Besitzerlaubnis hatte. Das
Schöffengericht verurteilte den Rentner wegen des Vortäuschens einer
Straftat und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Mit einem Lügenmärchen hatte der pensionierte Klempner im vergangenen
Jahr die Herkunft eines Neunmillimeter-Projektils zu vertuschen versucht,
das in seinem linken Oberschenkel unterhalb des Hüftgelenks steckte.
Gegenüber den
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behandelnden Ärzten im Robert-Koch-Krankenhaus Gehrden und
den Polizeibeamten gab der 77-Jährige seinerzeit an, auf einer Sitzbank
in der Feldmark bei Barsinghausen von einem Unbekannten angeschossen
worden zu sein. Dies stellte sich schon bald als unwahr heraus, weil die
Kugel von schräg unten in das Bein eintrat. Der Täter hätte demnach
unterhalb der Bank vom Boden aus liegend auf den Rentner geschossen
haben müssen - eine Schutzbehauptung, wie die Beamten herausfanden.
Tatsächlich schoss sich der Mann beim Hantieren mit einer Waffe in der
Küche seiner Einzimmerwohnung selbst ins Bein, Blutspuren des 77-Jährigen
auf dem Boden legten den untrüglichen Beweis dafür ab. Bei der
Wohnungsdurchsuchung entdeckten die Beamten zudem ein
ganzes Waffenarsenal im Keller
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des Mehrfamilienhauses.
Mehr als 70 Pistolen, Revolver, Gewehre und Büchsen stellte die Polizei
beim ehemaligen Fallschirmspringer aus dem Zweiten Weltkrieg sicher. Sie
waren jetzt ebenfalls Gegenstand der Anklage.
Allerdings müssen die Ermittlungsbehörden unsauber gearbeitet haben,
denn für fast alle sichergestellten Waffen hat der langjährige Sportschütze
bei einem renommierten Barsinghäuser Verein eine Besitzkarte. Überdies
hortete der Kriegsveteran Waffen, für die keine Besitzkarten erforderlich
sind.
Die Strafverfolgung reduzierte das Schöffengericht deswegen noch während
der Hauptverhandlung auf vier Waffen: auf drei Pistolen und eine
Selbstladebüchse. Ebenfalls von der Strafverfolgung ausgenommen wurde der
mit angeklagte Vorwurf des Verstoßes gegen das
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Kriegswaffenkontrollgesetz. Die bei dem Angeklagten gefundene Kriegsmunition
war so alt, das deren Funktionsfähigkeit vom Gericht nicht gesichert
festgestellt werden konnte. Unter anderem soll eine Kiste mit Panzer brechender
Munition mehrere Jahrzehnte alt gewesen sein.
Trotz seiner schlechten Erfahrungen bestand der rüstige Schütze gestern
darauf, dass er alle Waffen zurück erhält, die in seinen insgesamt drei
Besitzkarten aufgeführt sind. Bei den übrigen Waffen, die größtenteils zu
Sportzwecken verwendet werden, bat er darum, sie nicht zu vernichten. Statt
dessen sollen sie in den Besitz von Schützenvereinen übergehen. "Wenn ich mal
abtrete, soll dies sowieso geschehen", sagte der rüstige Rentner. Im Gegenzug
dafür hatte sich der 77-jährige Rentner in vollem Umfang geständig gezeigt.
Das Urteil ist rechtskräftig,
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Aktualisiert: 25.10.2002