Calenberger Zeitung vom 25. Oktober 2002


BARSINGHAUSEN / Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz - Schütze besitzt die meisten Waffen legal

77-Jähriger täuscht Mordanschlag nur vor


Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung hat das Schöffengericht am Amtsgericht Wennigsen gestern einen 77-jährigen Angeklagten verurteilt. Der Barsinghäuser hatte sich im Mai vergangenen Jahres selbst in den Oberschenkel geschossen, gegenüber der Polizei aber angegeben, Opfer eines Mordversuchs geworden zu sein.

Überdies besaß er Waffen, für die er keine Besitzerlaubnis hatte. Das Schöffengericht verurteilte den Rentner wegen des Vortäuschens einer Straftat und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Mit einem Lügenmärchen hatte der pensionierte Klempner im vergangenen Jahr die Herkunft eines Neunmillimeter-Projektils zu vertuschen versucht, das in seinem linken Oberschenkel unterhalb des Hüftgelenks steckte. Gegenüber den

behandelnden Ärzten im Robert-Koch-Krankenhaus Gehrden und den Polizeibeamten gab der 77-Jährige seinerzeit an, auf einer Sitzbank in der Feldmark bei Barsinghausen von einem Unbekannten angeschossen worden zu sein. Dies stellte sich schon bald als unwahr heraus, weil die Kugel von schräg unten in das Bein eintrat. Der Täter hätte demnach unterhalb der Bank vom Boden aus liegend auf den Rentner geschossen haben müssen - eine Schutzbehauptung, wie die Beamten herausfanden.

Tatsächlich schoss sich der Mann beim Hantieren mit einer Waffe in der Küche seiner Einzimmerwohnung selbst ins Bein, Blutspuren des 77-Jährigen auf dem Boden legten den untrüglichen Beweis dafür ab. Bei der Wohnungsdurchsuchung entdeckten die Beamten zudem ein ganzes Waffenarsenal im Keller

des Mehrfamilienhauses.

Mehr als 70 Pistolen, Revolver, Gewehre und Büchsen stellte die Polizei beim ehemaligen Fallschirmspringer aus dem Zweiten Weltkrieg sicher. Sie waren jetzt ebenfalls Gegenstand der Anklage.

Allerdings müssen die Ermittlungsbehörden unsauber gearbeitet haben, denn für fast alle sichergestellten Waffen hat der langjährige Sportschütze bei einem renommierten Barsinghäuser Verein eine Besitzkarte. Überdies hortete der Kriegsveteran Waffen, für die keine Besitzkarten erforderlich sind.

Die Strafverfolgung reduzierte das Schöffengericht deswegen noch während der Hauptverhandlung auf vier Waffen: auf drei Pistolen und eine Selbstladebüchse. Ebenfalls von der Strafverfolgung ausgenommen wurde der mit angeklagte Vorwurf des Verstoßes gegen das

Kriegswaffenkontrollgesetz. Die bei dem Angeklagten gefundene Kriegsmunition war so alt, das deren Funktionsfähigkeit vom Gericht nicht gesichert festgestellt werden konnte. Unter anderem soll eine Kiste mit Panzer brechender Munition mehrere Jahrzehnte alt gewesen sein.

Trotz seiner schlechten Erfahrungen bestand der rüstige Schütze gestern darauf, dass er alle Waffen zurück erhält, die in seinen insgesamt drei Besitzkarten aufgeführt sind. Bei den übrigen Waffen, die größtenteils zu Sportzwecken verwendet werden, bat er darum, sie nicht zu vernichten. Statt dessen sollen sie in den Besitz von Schützenvereinen übergehen. "Wenn ich mal abtrete, soll dies sowieso geschehen", sagte der rüstige Rentner. Im Gegenzug dafür hatte sich der 77-jährige Rentner in vollem Umfang geständig gezeigt. Das Urteil ist rechtskräftig,

voi

Aktualisiert:  25.10.2002